-
Tipps für duale Studenten zur Steuererklärung
Als dualer Student Steuererklärung einreichen. Der große Vorteil des dualen Studiums ist das Gehalt der regelmäßigen Arbeitsstätte. Die Kehrseite der Medaille: Wer Geld verdient, muss Steuern zahlen.
Was kann ein Student im dualen Studium absetzen?
Wer auf dualer Basis studiert, verbindet die Praxis des Berufs mit der Theorie an der Universität. Für den praktischen Teil erhalten die Studierenden ein zu versteuerndes Einkommen. Im Gegenzug können sie alle Aufwendungen abziehen, die zur Erzielung einer steuerpflichtigen Entlohnung erforderlich sind, beispielsweise Werbungskosten. Reisekosten werden als Werbungskosten erfasst.Die Ausgaben die ein dualer Student in der Steuererklärung absetzen kann beschränken sich nicht ausdrücklich auf das im praktischen Teil investierte Geld. Jeder Cent, der für die Hochschulbildung ausgegeben wurde, d. h. der theoretische Anteil, kann auf diese Weise ebenfalls abgezogen werden.
Ein dualer Student, der Steuern zahlt, kann beispielsweise Folgendes absetzen:
Büroausstattung
Fahrten zum Arbeitsplatz
Übernachtungskosten
Wichtige Literatur
Unterricht oder bezahlte Lektionen
Wie viel Geld kann ein dualer Student in der Steuererklärung abziehen?
Die Höhe der einkommensabhängigen Aufwendungen, die sich absetzen lassen, ist grundsätzlich nicht begrenzt. Es gibt jedoch bestimmte Pauschalbeträge, bei denen man bleiben muss. Beispielsweise müssen Fahrten mit 30 Cent pro Kilometer abgerechnet werden, damit Sie die genauen Kosten nicht berechnen müssen. Bei der Bezahlung von Mahlzeiten kann ein Pauschalbetrag von sechs Euro abgezogen werden.
…Unter ALLCON Lohnsteuerhilfeverein e.V. können sie den gesamten Artikel lesen.
Alle Informationen rund um den Verein und Berthold Schadek finden Sie auf der „Der Verein“ Seite.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölz
Deutschlandfon ..: +49 800 25526638
web ..: http://allcon-steuern.de
email : info@allcon-steuern.de„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“
Pressekontakt:
ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölzfon ..: +49 800 25526638
web ..: http://allcon-steuern.de
email : info@allcon-steuern.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
90 Jahre KRAMER – bei Isolierung, Kühlraum und Ladenbau immer eine Idee voraus Im Haus des Krieges – packender Thriller zum Thema Frauen im Dschihad
Tipps für duale Studenten zur Steuererklärung
suchen auf Content veröffentlichen
Imageförderung durch Bloggen – jetzt Content veröffentlichen
New Content
- Trading.de verleiht Brokervergleich Award an GBE Brokers
- Meilensteine von ISX Financial: Vom RegTech-Start-up zur Börsennotierung
- VK Immobilien vermietet 1.200 Quadratmeter am Wasserweg in Trier an die Kreisverwaltung
- Sitka Gold: Sichtbares Gold gleich im erstem Bohrloch des neuen Programms auf RC Gold!
- Gold für sicheren Vermögensaufbau
- Die Geheimnisse der Seltenen Erden und Ihrer Verbündeten!
- Neue Regeln bei der Matratzenhygiene: Hotelklassifizierung verschärft Vorgaben
- Greenridge Exploration beruft Sean Hillacre in sein Beraterteam
- NurExone erzielt durch die Ausübung von Optionsscheinen einen Bruttoerlös von fast 4 Mio. CAD
- Kostengünstiger Umzug in München mit LENTU
Content veröffentlicht in der Kategorie
Content veröffentlichen – Archiv
Content veröffentlichen
Comments are currently closed.