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Steigende Steuerlast bei einer Gehaltserhöhung
Eine Gehaltserhöhung ist für jeden Menschen ein freudiges Ereignis. Doch ist es wirklich so, dass Sie nach einer Gehaltserhöhung mehr Geld auf dem Konto haben?
Steuer steigt mit dem Gehalt
Die Belastung der Steuer wird abhängig vom Gehalt berechnet. Aus diesem Grund steigt die Lohnsteuerlast, sobald eine Erhöhung vom Gehalt erfolgt ist. Hierzu werden Lohnsteuertabellen herangezogen, die Auskunft darüber geben, wie viel Steuer auf den Lohn bei welchem Bruttogehalt zu zahlen ist.Da die Steuer in Stufen ansteigt, zahlen Geringverdiener bei einer Gehaltserhöhung überproportional mehr Steuer als Personen, die gut verdienen. Dies hat zur Folge, dass bei einer Verdopplung vom Bruttogehalt nicht automatisch das doppelte Nettogehalt zur Verfügung steht, sondern weniger.
Bei einem Jahresbruttogehalt von 53.666 EUR ist die höchste Stufe der Steuer erreicht. In diesem Fall werden pauschal 42 Prozent Spitzensteuersatz bezahlt. Eine Gehaltserhöhung ist in dieser Situation lohnenswert.
Erst ab gut 255.000 EUR steigt der Steuersatz auf 45 Prozent und wird als Reichensteuersatz bezeichnet. Eine Gehaltserhöhung ist also meistens lohnenswert, doch profitieren manche Arbeitnehmer mehr als andere.
Vorsicht für bestimmte Personengruppen
Bestimmte Personengruppen könnten durch eine Gehaltserhöhung letztendlich draufzahlen, weshalb vorab genaue Rechnungen vorgenommen werden sollten. Hierzu zählen insbesondere Menschen, die Sozialleistungen empfangen.Ein Beispiel sind die Hartz-IV-Empfänger. Liegt das Einkommen vor und nach der Gehaltserhöhung zwischen 14.400 EUR und 17.000 EUR, wird der Betrag des Mehrverdienstes 1:1 vom Hartz-IV-Satz abgezogen. Die Gehaltserhöhung macht sich auf dem Konto also nicht bemerkbar.
Aufpassen sollten aus ähnlichen Gründen auch Personen, die Wohngeld beziehen. Familien mit Kindern und einem Einkommen zwischen 28.100 EUR und 36.300 EUR könnte das Wohngeld entzogen werden, während die Gehaltserhöhung geringer ausfällt. Dies wird am Ende unter Umständen sogar ein Minus auf dem Konto ausmachen.
Gleiches kann bei Alleinerziehenden geschehen, denen durch ein erhöhtes Gehalt der Kinderfreibetrag gestrichen wird. Hier sind Rechnungen vorab somit sehr wichtig.
Alternativen zur Gehaltserhöhung können Sie in unserem Blogbeitrag „Steigende Steuerlast bei einer Gehaltserhöhung“ nachlesen.
Weitere Infos zum Thema „Steuer“ finden Sie im Blog des ALLCON Lohnsteuerhilfevereins e.V..
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölz
Deutschlandfon ..: +49 800 25526638
web ..: http://allcon-steuern.de
email : info@allcon-steuern.dePressekontakt:
digitalwunder.io
Herr Bruno Spindler
Dorfstraße 6
85777 Fahrenzhausenfon ..: 017655446174
web ..: http://digitalwunder.io
email : hi@digitalwunder.ioDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Steigende Steuerlast bei einer Gehaltserhöhung
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