-
Sonderkontrollverfahren für Luftfracht wird abgeschafft
Ab dem 1.7.2019 darf in Deutschland das Sonderkontrollverfahren für Luftfracht nicht mehr verwendet werden. Die betroffenen Versender müssen rechtzeitig ihre Logistikprozesse umstellen.
Wie die First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH mitteilt, hat das Luftfahrt-Bundesamt die Beteiligten der so genannten „sicheren Lieferkette“ schriftlich informiert, dass das bisher erlaubte Sonderkontrollverfahren nur noch bis zum 30.06.2019 angewendet werden darf.
Betroffen sind Unternehmen, die Güter verschicken, die mit den üblichen Kontrollmethoden wie Frachtröntgenanlagen oder Sprengstoffspürhunden nicht auf verbotenen Inhalt (z.B. Sprengstoff) kontrolliert werden können.
In der Praxis sind dies beispielsweise Chemikalien, die in Fässern transportiert werden können, oder große Säcke und Gebinde, die nicht geröntgt werden können.
Beim Sonderkontrollverfahren handelt es sich um eine Vereinfachung der Frachtkontrolle für bestimmte Waren/Güter, die als Luftfracht mit einem Flugzeug transportiert werden sollen. Luftfracht wird oft mit Passagierflugzeugen transportiert. Wegen des Terrorismusrisikos gelten hier besonders hohe Sicherheitsanforderungen.
Durch das Ende des Sonderkontrollverfahrens können die betroffenen Güter nun nicht mehr als „sicher“ deklariert werden, und sind deshalb in Deutschland nicht als Luftfracht mit dem Flugzeug transportierbar.
Den betroffenen Unternehmern wird eine Übergangszeit bis zum 30.06. eingeräumt, um die Transportwege neu zu organisieren.
Holger Hille, Geschäftsführer von First Class, sagt dazu:
„Im ungünstigsten Fall müssen die Versender vom Lufttransport auf Seefracht umstellen- das ist natürlich umständlich. Einige werden in Zukunft aber auch über Flughäfen in Frankreich oder Holland ihre Luftfracht versenden, denn das neue Verbot gilt nur in Deutschland.“
Ein gangbarer und gesetzlich einwandfreier Weg, auf dem die betroffenen Versender ihre Güter weiter in Deutschland als Luftfracht versenden können, liegt in einer Zulassung als bekannter Versender. Dabei verpflichtet sich ein Unternehmen, gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards einzuhalten, und erhält nach Prüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt eine Zulassung, Luftfracht von deutschen Flughäfen aus zu verschicken.
Holger Hille zieht sein Fazit: „Mit der Zulassung zum bekannten Versender können die Firmen ihre seit Jahren benutzten Frachtwege beibehalten. Allerdings sind für den Zulassungsprozess ca. 3 Monate Dauer einzukalkulieren. Wer ab 1.7. also nicht alt aussehen will, sollte unbedingt schon jetzt mit dem Zulassungsverfahren beginnen.“
Die First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH ist seit 1992 Spezialist für Importe und Exporte und berät Unternehmen bei der Erlangung von Zulassungen des Luftfahrt-Bundesamtes. Mehr als 500 Unternehmen haben mit der Hilfe von First Class bereits Zulassungen und Zertifizierungen bekommen.
Für Ihre Fragen zum Thema Sonderkontrollverfahren, Luftsicherheit und bekannter Versender steht Ihnen Geschäftsführer Holger Hille gerne zur Verfügung.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH
Herr Holger Hille
Neckarstr. 45
65479 Raunheim
Deutschlandfon ..: +49 (0)69 247 547 80
fax ..: +49 (0)69 247 547 820
web ..: https://first-class-zollservice.de
email : pr@first-class-zollservice.deSie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage https://first-class-zollservice.de auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH
Herr Holger Hille
Neckarstr. 45
65479 Raunheimfon ..: +49 (0)69 247 547 80
web ..: https://first-class-zollservice.de
email : pr@first-class-zollservice.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Architektur aus einem Guss Benchmark erwirbt eine zusätzliche Konzessionsfläche von 20 km2, die an den Gold-Silber-Trend Lawyers grenzt
Sonderkontrollverfahren für Luftfracht wird abgeschafft
suchen auf Content veröffentlichen
Imageförderung durch Bloggen – jetzt Content veröffentlichen
New Content
- Der Goldpreis besitzt einen starken Trend nach oben
- Webdesign München
- Karbon-X und Drax Group gehen Partnerschaft für einen bedeutenden Fortschritt auf dem Carbon-Removal-Markt ein
- Immobilienmakler Köln Porz: KIC Immobilien ist Ihr vertrauenswürdiger Partner für Immobilien
- Horse Vitality Company : Hochwertiges Pferdefutter für die optimale Gesundheit Ihrer Vierbeiner
- HEALWELL AI gibt Finanzergebnisse für 4. Quartal und Geschäftsjahr 2023 bekannt
- Die neue TrendMiner-Version 2024.R1 bietet neue Event-Analytics-Funktionen zur Steigerung der betrieblichen Flexibilität und Rentabilität
- Vizsla Silver vereinbart den Erwerb eines neu konsolidierten, ehemals produzierenden Silberdistrikts im aufstrebenden silber-goldreichen Panuco-San Dimas-Korridor in Mexiko
- Trading.de verleiht Brokervergleich Award an GBE Brokers
- SYZYGY GROUP bestätigt vorläufige Zahlen: Umsatzerlöse steigen um 2 Prozent auf EUR 71,7 Mio. – operative EBIT-Marge beträgt rund 7 Prozent
Content veröffentlicht in der Kategorie
Content veröffentlichen – Archiv
Content veröffentlichen
Comments are currently closed.