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Quantum legt die endgültigen Explorationspläne für die Kobaltkonzessionsgebiete in Ontario fest
27. August 2021. Vancouver, British Columbia – Quantum Battery Metals Corp. (CSE: QBAT; OTC: BRVVF; FWB: 23B0) (Quantum oder das Unternehmen) hat beschlossen, sich auf die letzte Phase der Erarbeitung der endgültigen Pläne seines auf Kobalt ausgerichteten Explorationsprogramms in Ontario zu konzentrieren, während das Unternehmen auf die Ergebnisse seines Lithium-Explorationsprogramms wartet. Das Unternehmen wird sein Team im September in die Konzessionsgebiete Nipissing und Rabbit Lake in Ontario entsenden. Das Unternehmen weist Budgetmittel für ein Explorationsprogramm in den Konzessionsgebieten Rabbit Lake und Nipissing Lorraine zu.
Die erste Phase des Programms wird Mineral-/Gesteinsprospektionen und -probenahmen auf beiden Konzessionsgebieten beinhalten. Im Rahmen der ersten Phase soll auf den Ergebnissen des vorherigen Explorationsprogramms des Unternehmens aus dem Jahr 2017 aufgebaut werden. Darüber hinaus wird in den Projektgebieten ein umfassenderes geologisches Kartierungsprogramm absolviert, um zukünftige Bohrpläne zu unterstützen. Da die Konzessionsgebiete über eine gute Straßenanbindung verfügen, wird das Team die Konzessionsgebiete problemlos erreichen können.
Die Konzessionsgebiete befinden sich unweit der höffigen Region Cobalt in Ontario, die für hohen Erzgehalte, eine ethische Rohstoffversorgung und historische Bergbauaktivitäten bekannt ist.
QUANTUM BATTERY METALS CORP.
Andrew Sostad
_______________________
Andrew Sostad, CEO und DirectorKontaktdaten:
400 – 837 West Hastings Street
Vancouver, British Columbia
V6C 3N6
Tel: 604.629.2936
E-Mail: Info@quantumbatterymetals.comZukunftsgerichtete Informationen: Diese Pressemeldung enthält bestimmte Aussagen, die als zukunftsgerichtete Aussagen erachtet werden können. Alle Aussagen in dieser Mitteilung, ausgenommen Aussagen zu historischen Fakten, die sich auf Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, deren Eintreten von Quantum Battery Metals Corp. (das Unternehmen) erwartet wird, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen, generell, aber nicht immer durch Wörter wie erwartet, plant, nimmt an, glaubt, beabsichtigt, schätzt, prognostiziert, Potenzial und vergleichbare Ausdrücke kenntlich gemacht sind oder besagen, dass Ereignisse oder Umstände eintreten werden, würden, können, könnten oder sollten. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen, sind solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von jenen in zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Faktoren, die eine wesentliche Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von den in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen bewirken können, beinhalten Marktpreise, Abbau- und Explorationserfolge, die weitere Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungen sowie die allgemeine Wirtschafts-, Markt- und Geschäftslage. Investoren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen sind und dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten Prognosen abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Ansichten, Schätzungen und Meinungen des Managements des Unternehmens zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Aussagen. Sofern dies nicht von den geltenden Wertpapiergesetzen gefordert wird, übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, sollten sich die Ansichten, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern.
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