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HOAI 2021 Online-Seminar: Neuerungen für Planer, Architekten und Ingenieure erfahren
Was Sie jetzt wissen müssen für Ihre Honorarberechnungen, bei Vergabeverfahren und für die Gestaltung Ihrer Planerverträge, erfahren Sie in unserem Online-Seminar HOAI 2021 am 17.2. und 22.03. 2021.
München, 21.01.2021 Für Verträge, die nach dem 01.01.2021 geschlossen werden, gilt nun die HOAI 2021. Das Honorarmanagement kann völlig neugestaltet werden – unter Berücksichtigung des neuen gesetzlichen, vertraglichen und honorarrechtlichen Rahmens.
Welche Auswirkungen haben die Neuerungen für Architekten und Ingenieure, öffentliche und private Auftraggeber, Justiziare und leitende Mitarbeiter aus den Bereichen Bau, Vergabe und Einkauf? Das erfahren Sie in unseren Seminaren für das Bauwesen.
Live Online-Seminar HOAI 2021
Seminarinhalte und Anmeldung: HOAI 2021 – Was ändert sich bei Honorarermittlung und Honorarvereinbarungen? Termine: 17.02.2021 und 22.03.2021.
Das HOAI Online-Seminar orientiert sich am Ablauf der Leistungserbringung von der Vertragsanbahnung über die richtige Honorarberechnung bis zum Vertragsschluss. Ausgehend von der geschuldeten Planungsleistung in den jeweiligen Leistungsphasen werden die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vergütung im Geltungsbereich der HOAI 2013 und der HOAI 2021 bei freier Vergütungsvereinbarung verglichen.
Sie gewinnen fundierte Kenntnisse der HOAI sowie eindeutiger und vollständiger Leistungsbeschreibungen – wichtige Voraussetzung bei Vergabeverfahren von Planungsleistungen. So erkennen Sie Abweichungen der Mindestangebote.
Sie erfahren, wie Sie mit Altverträgen vor dem 1.01.2021 und laufenden Planerverträgen umgehen und Konflikte bei der Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen vermeiden.
Weitere Online-Seminare für die Bau- und Immobilienbranche
BVM Bauvertragsmanagement bietet weitere Präsenz- und Online-Seminare an – zur Vergabe von Planer- und Bauleistungen sowie zur VOB/B an unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung. Dazu gehören auch Bauzeitnachträge wegen Entschädigungsansprüchen gemäß § 642 BGB. Auf der BVM Website finden Sie alle Termine. Oder buchen Sie individuelle Inhouseschulungen für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns einfach unter (089) 92 09 09-10.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
BVM Bauvertragsmanagement GmbH
Frau Rosina Sperling
Evastraße 4 a
81927 München
Deutschlandfon ..: (089) 92 09 09-10
fax ..: (089) 92 09 09-20
web ..: https://www.bvm-seminare.de
email : sperling@bvm-seminare.deBVM in München steht seit über 20 Jahren für die kompetente Schulung und Beratung in baurechtlichen und bauwirtschaftlichen Fragestellungen. Weiterbildungsangebote zum Streitlöser DGA-Bau-Zert® und Wirtschaftsmediator befähigen Bauprojektleiter, Konflikte möglichst in Echtzeit zu managen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten bei Gericht zu vermeiden.
In praxisnahen Seminaren vermitteln erfahrene Referenten, Baurechtsexperten und Sachverständige wichtiges Knowhow für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sie erfahren alles Aktuelle zur Vergabe und VOB/A, VOB/B und BGB-Bauvertragsrecht, Architektenrecht und HOAI, zum Nachtragsmanagement und Bauablaufstörungen sowie Projektmanagement.
Die Geschäftsführerin, Rosina Th. Sperling hat sich auf außergerichtliche Streitbeilegung spezialisiert und bietet den Weiterbildungslehrgang Streitlöser/in DGA-Bau-Zert und die Qualifizierung zum Zertifizierten Wirtschaftsmediator an. Weitere Informationen stellt die BVM BauVertragsManagement GmbH auf ihrer Webseite https://www.bvm-seminare.de zur Verfügung.
Hinweis: Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
BVM Bauvertragsmanagement GmbH
Frau Rosina Sperling
Evastraße 4 a
81927 Münchenfon ..: (089) 92 09 09-10
web ..: https://www.bvm-seminare.de
email : sperling@bvm-seminare.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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