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Freistaat Bayern, Zulassungsstellen und AKDB vereinfachen Fahrzeughaltern Nutzung von Online-Diensten
Aufgrund Corona-Krise
Angesichts der Corona-Pandemie haben Zulassungsstellen in Bayern ab sofort und mindestens bis zum 2. Juni 2020 die Möglichkeit, Fahrzeughaltern den Zugang zu i-Kfz-Online-Diensten zu erleichtern. Damit ist es nicht mehr notwendig, sich mit der eID-Funktion des Personalausweises (nPA) zu authentifizieren, um Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen über das Bürgerservice-Portal der AKDB online zu beantragen. Eine mit Benutzername und Passwort angelegte BayernID reicht aus.
Eine Ausnahmegenehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 26. März 2020 stellt ab sofort allen Zulassungsstellen in Bayern frei, ob sie bei bestimmten Antragsprozessen auf die Authentifizierung mittels nPA verzichten wollen. Auf diese Weise wird es Fahrzeughaltern in der Corona-Situation wesentlich leichter gemacht, die vorhandenen, aber noch weitgehend unbekannten, Online-Dienste im Zulassungswesen zu nutzen.
Jetzt können alle bayerischen Zulassungsstellen, die die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) über das Bürgerservice-Portal der AKDB anbieten, Fahrzeughaltern eine einfache Authentifizierung mit „Benutzername/Passwort“ anbieten. Bislang war es bei einigen Vorgängen, wie etwa einer Neuzulassung, gesetzlich vorgeschrieben, eine Authentifizierung mittels eID-Funktion des neuen Personalausweises (nPA) vorzunehmen.
Der Grund für die vereinfachende Ausnahmeregelung: Wegen der Corona-Pandemie ist der Publikumsverkehr vieler Zulassungsstellen im Freistaat geschlossen. „Gerade jetzt ist es besonders wichtig, dass Verwaltungen den Dienst am Bürger aufrechterhalten! Deswegen haben wir uns zu diesem Schritt entschieden“, so Kerstin Schreyer, Staatsministerin im Bayerischen Verkehrsministerium.
Da nicht alle Fahrzeughalter einen freigeschalteten nPA und das erforderliche Lesegerät oder die AusweisApp2 zum Auslesen der eID über ein Smartphone besitzen, hat der Freistaat beschlossen, das sogenannte Authentifizierungs-Vertrauensniveau von hoch auf niedrig zu senken. „Für viele von uns ist Mobilität trotz Ausgangsbeschränkungen und Homeoffice auch in diesen Tagen essentiell. Mit dieser Maßnahme wollen wir bayerischen Fahrzeughaltern die ohnehin schwierige Corona-Situation deutlich erleichtern“, so Schreyer weiter.
Die AKDB hat allen ihren bayerischen Zulassungsstellen-Kunden bereits angeboten, von dieser Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen und eine entsprechende Anpassung der Authentifizierungskomponente ihres Bürgerservice-Portals für die i-Kfz-Dienste vorzunehmen. Aufgrund der modularen Architektur des Bürgerservice-Portals kann die Änderung vom AKDB-Kundenservice schnell, unkompliziert und für alle Kunden kostenlos vorgenommen werden. Ein Großteil der Zulassungsstellen will von der vereinfachten Online-Authentifizierung Gebrauch machen und die AKDB mit der Umkonfiguration beauftragen.
Eine Liste der Zulassungsstellen, bei denen die vereinfachte Anmeldefunktion bereits möglich ist, aktualisiert die AKDB unter www.akdb.de/wirmachenikfzeinfach
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AKDB – Anstalt des öffentlichen Rechts
Herr Dr. Florian Kunstein
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Seit Gründung 1971 entwickelt die AKDB ein Komplettangebot an Lösungen für die Digitalisierung von Kommunen und öffentlichen Einrichtungen. Hierzu zählen Software, IT-Sicherheit, Beratung, Schulung und eine umfassende Dienstleistungspalette. Das Spektrum an IT-Services reicht von SaaS-Lösungen aus dem BSI-zertifizierten Rechenzentrum für alle behördlichen Fachbereiche über hoheitliche Aufgaben bei den bayerischen Melde- und Personenstandsregistern bis hin zu komplett gemanagten IT-Umgebungen. Im Bereich E-Government bietet die AKDB Ländern und Kommunen das Bürgerservice-Portal an, die bundesweit reichweitenstärkste interoperable Plattform für Onlineverwaltungsdienste, über die Bürger und Unternehmen ihre Transaktionen mit der Verwaltung immer häufiger digital abwickeln. Mit dem Nutzerkonto Bund stellt die AKDB der Bundesverwaltung seit 2019 das zentrale Zugangssystem (Identity Provider) für die Nutzung von Diensten im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) zur Verfügung. Zu den Kunden der AKDB gehören über 4.700 Kommunen, Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke sowie öffentliche Institutionen und der Bund. Die AKDB ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung in Trägerschaft der vier kommunalen Spitzenverbände in Bayern und zählt im Unternehmensverbund etwa 1.100 Beschäftigte.Pressekontakt:
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