• Für die eigene Maklererlaubnis müssen Vermittler Sachkunde, Zuverlässigkeit und eine Berufshaftpflicht nachweisen.

    Regensburg, im August 2026 – Der Wunsch nach Unabhängigkeit ist das eine, die formale Hürde das andere. Für die eigene Erlaubnis als freier Versicherungsmakler prüft die IHK mehrere Voraussetzungen. Die STATUS GmbH aus Regensburg fasst zusammen, worauf es ankommt.
    Drei Nachweise stehen im Mittelpunkt. Die Sachkunde belegt der Vermittler mit der Prüfung zum geprüften Versicherungsfachmann oder einer gleichgestellten Qualifikation. Die Zuverlässigkeit weist er über Führungszeugnis und Gewerbezentralregister nach, seine geordneten Vermögensverhältnisse über Auskünfte aus Schuldnerverzeichnis und Insolvenzgericht. Dazu kommt die Vermögensschadenhaftpflicht. Liegen alle Unterlagen vor, erteilt die IHK die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und trägt den Makler ins Vermittlerregister ein.
    Für gebundene Vertreter ist dieser Weg neu: Als Ausschließlichkeitsvertreter arbeiten sie erlaubnisfrei unter dem Dach ihrer Gesellschaft. Den eigenen Antrag stellen sie erst mit dem Schritt in die Selbstständigkeit.
    „Die Erlaubnis ist kein Hexenwerk, aber sie will vorbereitet sein. Wir gehen die Unterlagen mit unseren Maklern durch, damit der Antrag beim ersten Mal durchgeht.“
    – Michael Bade, Geschäftsführer der STATUS GmbH
    Weiterführende Informationen: https://www.statusgmbh.de

    Über die STATUS GmbH
    Die STATUS GmbH mit Sitz in Regensburg begleitet Versicherungsvermittler auf dem Weg in die Selbstständigkeit als freie Makler. Geschäftsführer Michael Bade verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung im Vertriebsaufbau. Das Unternehmen setzt auf ein Modell, bei dem die angebundenen Makler ihren Bestand selbst besitzen und ihn später übertragen, vererben oder verkaufen können.

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    Der Weg zur eigenen Erlaubnis: Diese drei Nachweise verlangt die IHK

    veröffentlicht am 11. September 2026 in der Rubrik Presse - News
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