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LV 1871 positioniert sich mit fondsgebundenen Sparprodukten als starker Partner in der bAV
Durch die neuesten Änderungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wird die betriebliche Altersversorgung für viele Arbeitnehmer noch attraktiver. Die LV 1871 begrüßt diesen Schritt.
Rund 60 Prozent der Deutschen haben Angst vor Altersarmut. Vor diesem Hintergrund sind die seit Anfang des Jahres geltenden Neuerungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), die die betriebliche Altersversorgung (bAV) für Arbeitnehmer attraktiver machen, gesellschaftlich relevanter denn je. Dazu bezieht auch die LV 1871 als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Stellung und begrüßt die aktuellen Änderungen.
Silke Mallwitz, Leiterin des Bereichs Betriebliche Altersversorgung bei der LV 1871: „Seit diesem Monat sind Arbeitgeber verpflichtet, sich noch stärker an einer arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung zu beteiligen. Vor dem Hintergrund der drohenden Altersarmut in unserer Gesellschaft stimmen wir dieser BRSG-Neuerung ausdrücklich zu. Wir begrüßen diesen wichtigen Schritt in Richtung einer flächendeckenden Absicherung durch die bAV. In diesem Rahmen bietet das Fondsprodukt „MeinPlan“ vor allem auch für die junge Zielgruppe attraktive Lösungen.“
Passgenaue Optionen für die bAV
Sowohl Kunden als auch Geschäftspartner profitieren von den attraktiven Sparprodukten der LV 1871 im Rahmen der bAV. Kunden bieten sie höchste Flexibilität in allen Lebenslagen – von der Anlagestrategie in der aktiven Phase bis zum Rentenbeginn. Die Produkte lassen sich einfach an unterschiedliche Lebenssituationen anpassen und bieten gleichzeitig vielversprechende Wachstumschancen im Rahmen der bAV.
Auch Geschäftspartner profitieren durch die flexiblen Vergütungsmodelle von den vielfältigen Produktlösungen und Beratungsleistungen im Rahmen von „MeinPlan“. Darüber hinaus können Geschäftskunden der LV 1871 nach den BRSG-Neuerungen auf ein umfassendes Service-Angebot zurückgreifen: Gibt es beim Anpassen der Versorgungsordnung Probleme, steht die LV 1871 mit ihrer Beratungstochter Magnus GmbH ihren Geschäftspartnern nicht nur beratend zur Seite, sondern unterstützt auch aktiv bei der Umsetzung von Lösungsvorschlägen. Zum Beispiel im Umgang mit dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent bei Bestandsverträgen.
bAV-Beratung bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen
Mit der MAGNUS GmbH als eigenem Rechtsdienstleister in der bAV rundet die LV 1871 ihr umfassendes Service-Angebot für Geschäftspartner ab. Die MAGNUS GmbH unterstützt bei der Beantwortung arbeits- und steuerrechtlicher Fragen und der Umsetzung im Unternehmen. So können Geschäftspartner auf Wunsch beispielsweise eine Vor-Ort-Begleitung durch hochqualifizierte bAV-Spezialisten mit langjähriger Berufserfahrung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet das Tochterunternehmen der LV 1871 weitere Unterstützung bei der Kundenberatung an.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
LV 1871
Frau Julia Hauptmann
Maximiliansplatz 5
80333 München
Deutschlandfon ..: 089-55167-0
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