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Warum Rechtsexperten auch 30 Jahre nach seiner Einführung das deutsche Betreuungsrecht kritisieren!
Die Kester-Haeusler-Stiftung legt Justizministerin Christine Lambrecht Forschungsbericht 2020 vor! Die Münchner Rechtswissenschaftler beklagen bestehende schwere Mängel des Betreuungsgesetzes!
Die Rechtswissenschaftler des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung erläutern in ihrem Bericht in 13 Punkten, warum das deutsche Betreuungsrecht fast 30 Jahre nach Einführung des Betreuungsgesetzes in der Rechtspraxis zunehmend zu zahllosen Problemen führt.
Nach wie vor machen die Rechtsexperten die fehlende Ausbildung für den Mangel an qualifizierten, gesetzlichen Betreuern verantwortlich. Besonders die pauschale Vergütung von nicht ehrenamtlichen Betreuern wird kritisiert, wobei sowohl die bestehenden Regelungen zur Pauschalvergütung, als auch die Begrenzung der Stundenkontingente für Betreuer und die fehlende Kontrolle der erfolgten Leistungen durch die Gerichte bemängelt werden.
In diesem Jahr haben die Rechtswissenschaftler ihren Bericht auch Bundesjustizministerin Lambrecht vorgelegt. Die Forscher machen vor allem auch das Bundesministerium für Justiz dafür verantwortlich, dass in der breiten Bevölkerung auch Jahrzehnte nach der Gesetzeseinführung der Betreuungstatbestand als Rechtsinstitut zu wenig bekannt ist und daher ein generelles Fehlverständnis bezüglich der Begriffsbestimmung der gesetzlichen Betreuung besteht.
Weitere Kritikpunkte gelten den fehlenden Rechten für Angehörige. ,Wir fordern ein Vorkaufsrecht für Angehörige, um die mangelnde Transparenz bei Immobilienverkäufen durch Betreuer zu korrigieren, so Prof. Dr. Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender der Kester-Haeusler-Stiftung und Leiter der juristischen Forschung. Die umfangreichen Handlungsspielräume der gesetzlichen Betreuer im Hinblick auf die Veräußerung von Immobilien sind seit Jahren im Zentrum der Kritik der Wissenschaftler.
Die Kester-Haeusler-Stiftung betreibt seit über 30 Jahren empirische Forschung. Ihre Forschungsergebnisse werden frei zugänglich im Internet dargestellt. Unzählige Anfragen und Zuschriften von Betroffenen erreichen täglich das Institut. Die Auswertung der Anfragen durch Rechtsexperten gewährleistet eine Forschung mit konkretem Praxisbezug. Damit ist das Institut für Betreuungsrecht einmalig in Deutschland.
Den vollständigen Abschlussbericht des Forschungsinstituts erhalten Sie über die Kester-Haeusler-Stiftung unter office@kester-haeusler-stiftung.de.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kester-Haeusler-Stiftung.de
Herr Volker Prof.Dr.Thieler
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschlandfon ..: 0814141548
fax ..: 0814141456
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : office@kester-haeusler-stiftung.deIm Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und Erbrecht www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de seit über 30 Jahren mit aktuellen Fragen der Rechtsprechung und der Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof.Dr.Volker Thieler steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.Pressekontakt:
Kester-Haeusler-Stiftung
Frau Karin Sylvia Wolfrum
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruckfon ..: 0814141548
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email : wolfrum@kester-haeusler-stiftung.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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