-
Anwalt Arbeitsrecht rät: Achten Sie auf versteckte Klauseln im Arbeitszeugnis.
Versteckte abwertende Beurteilungen müssen Sie sich nicht gefallen lassen.
Abwertende Urteile sind gar nicht so selten.
Was vielen Arbeitnehmern nicht bewusst ist: Obwohl Arbeitszeugnisse nicht nur wahrheitsgemäß, sondern auch wohlwollend formuliert sein müssen, gibt es nicht wenige Arbeitgeber, die versuchen, per Sprach-Code ihre ehemaligen Arbeitnehmer abwertend zu beurteilen.
So ist der „gesellige Mitarbeiter, der sich für die Interessen seiner Kollegen einsetzte“ nichts anderes als ein Gewerkschaftsmitglied, das eine Vorliebe für Plaudereien und alkoholische Getränke an den Tag gelegt hat!
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 01.04.2009, Az.: 2 Ca 1502/08, bringt der Hinweis „gerne stehen wir jedem zukünftigen Arbeitgeber… hinsichtlich Nachfragen über die Qualität der geleisteten Arbeit zur Verfügung“ verschlüsselt zum Ausdruck, dass die im Zeugnis wiedergegebene Leistungsbeurteilung nicht den wirklichen Leistungen entspricht.
Schlusszeugnis und Zwischenzeugnis zu vergleichen lohnt sich.
Häufig stellen wir im Rahmen unserer arbeitsrechtlichen Beratung auch fest, dass Schlusszeugnisse plötzlich deutlich schlechtere Bewertungen enthalten als ein kurz zuvor ausgestelltes Zwischenzeugnis. Für einen derartigen Fall hat das LAG Köln bereits im Jahr 1997 (Az.: 11 Sa 235/97) entschieden, dass ein Arbeitgeber verurteilt werden kann, im Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen bei gleicher Beurteilungsgrundlage Abweichungen in der Bewertung darstellen.
Deshalb: Augen auf beim Arbeitszeugnis! Das rät Johanna Steinle, Anwältin im Arbeitsrecht in der Kanzlei der überregional aktiven Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen, Augsburg / Starnberg.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschlandfon ..: 0821 9079797
fax ..: 0821 3433665
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.
Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.
Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.
Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.
Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/
Pressekontakt:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburgfon ..: 0821 9079797
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Anwalt Arbeitsrecht: Kirchliches Arbeitsrecht im Focus des EuGH Calibre Mining berichtet über die Resultate des B2Gold-Bohrprogramms in El Limon; das Erzgangsystem erstreckt sich nun über 2,5 Kilometer.
Anwalt Arbeitsrecht rät: Achten Sie auf versteckte Klauseln im Arbeitszeugnis.
suchen auf Content veröffentlichen
Imageförderung durch Bloggen – jetzt Content veröffentlichen
New Content
- Loar Holdings Inc. kündigt Datum und Uhrzeit der Telefonkonferenz zur Erörterung der Ergebnisse des ersten Quartals 2024 an
- Rio Silver beginnt mit grundlegenden Umweltstudien
- Innovative Lösungen für Aufkleber und Etiketten speziell für Gewerbekunden und Handwerker
- Monumental Energy Corp. informiert über aktuelle Entwicklungen in Bezug auf sein Lithiumsole-Cäsium-Sediment-Salar Laguna Blanca in Chile
- Green Realm revolutioniert Finanzdienstleistungen: Integration von Visa, Mastercards und Edelmetallen
- Co2Coin: Vorreiter in der Kryptowelt für Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Calibre stellt ein Update zur Goldmine Valentine bereit und veranstaltet am Mittwoch, den 15. Mai 2024, eine Telefonkonferenz zu den Ergebnissen des ersten Quartals 2024
- Silver Storm gibt Bohrergebnisse aus der Zone La Estrella bekannt
- Immer mehr Insolvenzen in der Immobilienbranche
- Einfuhrverbot für russisches Uran kann preistreibend wirken
Content veröffentlicht in der Kategorie
Content veröffentlichen – Archiv
Content veröffentlichen
Comments are currently closed.